ortus musikverlag
zurück Musik am Ludwigsluster Hof

Serie A
Instrumentalmusik

Ouverturen
Sinfonien
Konzerte
Kammermusik


Vorwort zur Reihe
Von Karl Heller

• • • Die bis ins 16. Jahrhundert zurückreichende höfische Musikgeschichte Mecklenburgs, speziell des späteren Herzogtums (seit 1815 Großherzogtums) Mecklenburg-Schwerin, war lange Zeit durch auffallende Diskontinuität bestimmt. Nach einer kurzen Blütezeit unter Herzog Johann Albrecht I. (reg. 1547-1576), dem Gründer der Schweriner Hofkapelle, und temporären Wiederbelebungen im späten 17. Jahrhundert sowie erneut ab 1701 konnte erst mit der Reorganisation der Kapelle durch Herzog Christian Ludwig II. (reg. 1747-1756) der Grundstein für einen dauerhaften Fortbestand der Hofmusik gelegt werden, die binnen weniger Jahrzehnte eine überregionale Geltung erreichte. Maßgebend dafür war nicht allein das bald erlangte Leistungsniveau der Hofkapelle, sondern mehr noch das ausgeprägte Eigenprofil, das dem Musikwesen dieses Hofes von etwa 1770 an eignete - mit einer für einen Hof dieser Größenordnung erstaunlichen Konzentration an schöpferischen Persönlichkeiten und einem entsprechend hohen Anteil an Eigenkompositionen für die Hofkapelle.

• • • Erster Kapellmeister der wiederbegründeten Hofkapelle war der von Christian Ludwig 1747 verpflichtete Adolph Carl Kunzen (1720-1781). Er schuf in seiner Zeit am Mecklenburg-Schweriner Hof eine Vielzahl unterschiedlicher Komposition, darunter neben zahlreichen höfischen Festkantaten u. a. eine sechsteilige Passionsmusik und weitere größere Kirchenmusiken. Auf Kunzen, der wegen seines zerrütteten Verhältnisses zu den Hofmusikern 1753 entlassen wurde, folgte 1754 Johann Wilhelm Hertel (1727-1789), der die Kapellmeisterfunktion ("Hof- und Capell-Componist") zwar nur bis 1767 innehatte, aber auch danach noch in breitem Umfange für die Hofkapelle tätig war; seine für sie bestimmten großen geistlichen Vokalwerke entstanden größtenteils erst in den 1770er und frühen 1780er Jahren. Zugleich komponierte Hertel für die Nebenhofhaltungen, die die herzoglichen Geschwister - Erbprinz Ludwig mit einer eigenen kleinen Kapelle - in Schwerin führten.

• • • Hertels Ausscheiden aus dem Leitung Kapellmeisteramt stand im Zusammenhang mit einem für die höfische Kultur des Landes einschneidenden Ereignis: der Verlegung der Residenz und damit auch der Hofkapelle in das abgeschiedene Ludwigslust (1764 bzw. 1767). Es war dies eine Entscheidung des pietistischen Herzogs Friedrich des Frommen (reg. 1756-1785), die ein ganzes Programm ‚alternativer' Gestaltung des Hoflebens und der Hofkultur einschloss. Essentieller Bestandteil dieses Programms war eine Musikpflege, die nicht vorrangig der höfischen Repräsentation und Unterhaltung diente, sich vielmehr zuallererst dem Ideal christlicher Erziehung und religiöser Erbauung verpflichtet sah und demzufolge von einer unbedingten Vorrangstellung geistlicher Musik bestimmt war. Den Kernbereich der Musikpflege bildeten die von Herzog Friedrich eingerichteten geistlichen Konzerte, in denen bevorzugt eigens für Ludwigslust komponierte Choral- und Psalmkantaten sowie Kantaten auf Dichtungen des nachmaligen Schweriner Hofpredigers Heinrich Julius Tode zur Aufführung gelangten. So kannte man Ludwigslust als den Ort, "wo insonderheit die religiöse Musik ihren berühmtesten Wohnsitz hat" (Johann Abraham Peter Schulz, 1786). Eine zweite Einrichtung des Musiklebens war das sog. "Italienisch Concert", das der Aufführung von Instrumentalmusik und italienischer Gesangsmusik vorbehalten war. Das Kapellmeisteramt hatte in den beiden ersten Ludwigsluster Jahrzehnten der aus der heimischen Kapelle hervorgegangene Carl August Friedrich Westenholtz (1736 -1789) inne, dessen Kompositionen - mit Schwerpunkten bei der Choral- und Psalmkantate - eine der Säulen des in den geistlichen Konzerten gebotenen Repertoires darstellten.

• • • Neben den Kapellmeistern wies die Hofkapelle, die in den 1780er Jahren um die 35 Mitglieder zählte, in dieser Periode weitere kompositorisch hoch befähigte Musiker auf, angefangen von dem jungen Johann Gottfried Müthel, der von 1747 bis 1753 das Amt des Hoforganisten bekleidete, über den Geiger Friedrich Ludwig Benda (1782-1788, zugleich "Kammerkompositeur") und den Fagottisten Franz Anton Pfeiffer (1783-1787) bis hin zu dem 1789 verpflichteten Wiener Kontrabass-Virtuosen Johann Matthias Sperger, der als Komponist (namentlich von Sinfonien, Kontrabass-Konzerten und Kammermusikwerken) weithin ein hohes Ansehen genoss. Diese Reihe ließe sich um viele weitere, überregional weniger bekannte Namen erweitern. Nicht zu vergessen schließlich die namhaften auswärtigen Musiker, die dem Mecklenburg-Schweriner Hof durch wiederholte Kompositionsaufträge verbunden waren, so u. a. Johann Gottlieb Naumann und Johann Friedrich Reichardt.

• • • Ludwigslust blieb auch unter dem Nachfolger Friedrichs des Frommen, dem länger als ein Halbjahrhundert (1785-1837) regierenden Friedrich Franz I., herzogliche Residenz, und ungeachtet bald zutage tretender veränderter Akzentsetzungen lebten im Musikwesen doch zunächst charakteristische Traditionen fort. In der 1789 erfolgten Berufung eines so namhaften Komponisten wie Antonio Rosetti (um 1750-1792) zum Hofkapellmeister zeigt sich der hohe Anspruch, den auch der neue Herzog - wie Friedrich ein befähigter und gut geschulter musikalischer Dilettant - an seine Hofmusik richtete. Mit Rosetti, der für die unter Friedrich Franz noch längere Zeit weitergeführten geistlichen Konzerte mehrere große Vokalwerke komponierte, war indes zugleich der Höhepunkt in der Reputation der Hofmusik in Ludwigslust erreicht: Nach seinem frühen Tode wurde die Kapellmeister-Position nicht wiederbesetzt, die Leitung der Musikpflege vielmehr dem der Kapelle seit längerem angehörenden Konzertmeister Eligio Celestino (1739 -1812) übertragen, der nicht nur keine neuen künstlerischen Akzente zu setzen vermochte, sondern auch die einst gerühmte Qualität der Hofkapelle nicht halten konnte. Demgegenüber brachte die Verpflichtung des Geigers und Komponisten Louis Massonneau (1766-1848) als Leiter der Hofkapelle (auch er nur im Range eines Konzertmeisters) gewiss einen bedeutenden Fortschritt, aber die Musikpflege entbehrte in der zu Ende gehenden ‚Ära' Ludwigslust jenes ganz eigenen, individuellen Zuschnitts, den sie vormals besessen hatte. Zu einer neuen Höhenlinie wurde das Musikleben (nunmehr mit starker Gewichtung des musikalischen Theaters und unter insgesamt gänzlich veränderten Vorzeichen) erst nach Rückverlegung des Hofes und der Kapelle (1837) in die alte und neue Residenzstadt Schwerin geführt.

• • • Für die Erforschung und praktische Erschließung des Erbes aus Mecklenburgs höfischer Musikkultur stellt es einen Glücksfall dar, dass das von der Mecklenburg-Schweriner Hofkapelle musizierte Repertoire mit einem hohen Maß an Vollständigkeit in der Musikaliensammlung der heutigen Landesbibliothek Mecklenburg-Vorpommern überliefert ist. Der von Otto Kade erarbeitete Katalog dieser Sammlung ist eines der frühen Beispiele gedruckter Musikalienkataloge dieser Art und hat schon vor gut einem Jahrhundert das Interesse der Fachwelt auf diesen reichen Quellenschatz gelenkt.

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