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Die hundert Motetten der Centuria erschienen von 1607 bis 1613 in vier
Teilen. Während die ersten beiden Teile namentlich genannten Personen
gewidmet sind, gelten die Zueignungen für die beiden letzten Teile
den Honoratioren pommerscher Städte.
Der erste Teil ist Herzog Philipp II. von Pommern-Stettin (15731618)
zu seiner Hochzeit am 21. März 1607 gewidmet. Widmungsträger
des zweiten Teils (1608) sind die Edelleute Joachim VII. von (der) Schulenburg
und Oliger (Holger) Rosencrantz.
Der dritte Teil der Centuria, den der vorliegende Band enthält,
ist den Würdenträgern von neun Städten in Ost- oder Hinterpommern
gewidmet Stettin, Stargard in Pommern, Kolberg, Stolp, Köslin,
Neutreptow, Greifenberg, Rügenwalde und Schlawe.
Neutreptow, auch Treptow an der Rega, ist vom vorpommerschen Altentreptow,
auch Treptow an der Tollense, zu unterscheiden.
Der vierte Teil der Centuria ist den Repräsentanten von neun Städten
in West- oder Vorpommern gewidmet. In seinem Vorwort zur Tertia pars
centuriæ erinnert Dulichius seine Leser an die überragende
Bedeutung, die der Musik als einem einzigartigen Geschenk Gottes an
das Menschengeschlecht zukommt.
Er zitiert dabei den Brief, den Martin Luther Anfang Oktober 1530 aus
Coburg mit der Bitte um eine mehrstimmige Fassung des Gesanges In pace
in id ipsum an Ludwig Senfl gerichtet hat. Luther sagt darin, es gäbe
keine Kunst nach der Theologie, die der Musik gleichkomme. Auch rühmt
er sie, ihn oft erfrischt und von schwerem Kummer befreit zu haben.
Bald danach erwähnt Dulichius, er habe die Tertia pars centuriæ
erst nach Genesung von einer schweren Krankheit vollenden können.
Dabei konnte er auf wenigstens 8 von 25 Motetten zurückgreifen,
die nachweislich schon 1604 vollendet waren.
Die Centuria-Motetten sind im Originaldruck mit römischen Zahlen
numeriert. Der dritte Teil enthält die Nummern LVIII bis LXXXII,
also 25 Motetten, und zwar 12 achtstimmige und 13 siebenstimmige. Zwei
der achtstimmigen haben deutsche, alle anderen lateinische Texte.
Die Widmungen zu einzelnen Motetten werden in dieser Ausgabe im Faksimile
wiedergegeben.
Die achtstimmigen Motetten sind doppelchörig angelegt, zur Hälfte
für zwei Chöre in gleicher Lage und zur anderen für solche,
die ungefähr im Quart- oder Quintabstand liegen. Die Satzweise
der siebenstimmigen Motetten erinnert dagegen mehr an die klassische
Vokalpolyphonie. Eine von ihnen enthält ein Symbolum. (Aus dem
Vorwort von Otfried
von Steuber)
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